Expertin für Familien- und Scheidungsrecht in Aschaffenburg

Vorbei. Aus. Sie sind mitten drin? In einer Trennung? Sind getrennt? Nichts mehr mit „in guten wie in schlechten Zeiten.“ Und nun allein mit dem Kind. Ist Ihnen das passiert? Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt? Jetzt kommen finanzielle Probleme auf Sie zu? Abgesehen von dem Kraftakt, sich um alles zu kümmern wie Kindes- und Ehegatten-Unterhalt, die Aufteilung der Güter, das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder. Gibt es einen Ehevertrag? Was bedeutet dies für Sie? Die Scheidung einreichen. Plötzlich ist so vieles vor allem eines nicht mehr: sicher. Viel steht auf dem Spiel. Es geht um Ihre Existenz. Es geht um Ihre Kinder, um deren und um Ihre Zukunft.

Sie wollen sich scheiden lassen? Wenn man den Entschluss dazu fasst, weiß man oft gar nicht, was auf einen zukommt. So viele Fragen drehen sich wie ein Kreisel im Kopf. Seien Sie schnell. Regeln Sie bereits vieles, wenn Sie getrennt sind. Außergerichtlich. Nicht erst bei der Scheidung. Das spart nicht nur Kosten, sondern oft auch Streit und Nerven. 

Eine Ehe wird als gescheitert angesehen, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Scheidungsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich nicht auf ein solides Halbwissen dank Internet und sicherlich gut gemeinter, aber mitunter nichtfachlicher Auskünfte von Freunden.

 

Holen Sie sich frühzeitig einen Familienrechtsanwalt an Ihre Seite,

  • mit dem Sie alles besprechen können,
  • der Ihnen Ihre Rechte aufzeigt,
  • der Ihnen hilft, möglichst viel außergerichtlich zu regeln,
  • der an Ihrer Seite ist und um Ihre Rechte kämpft,
  • der Ihnen gelassen, aber fokussiert mit viel Empathie hilft.

 

Nehmen Sie sich fachanwaltliche Unterstützung. Eine der Besten.

Ich stehe Ihnen zur Seite, lasse Sie nicht im rechtlichen Regen stehen. Seit 30 Jahren helfe ich Menschen durch diese belastende Phase. Sie müssen sich nicht allein durch Paragraphendschungel schlagen. Eine Scheidung benötigt immer einen Anwalt. Lassen Sie sich nicht durch Schreiben des Anwalts Ihres Ex-Partners verunsichern. Sie haben Rechte! Fragen Sie mich, reden Sie mit mir. Bereits in einem ersten Gespräch zeige ich Ihnen Ihre Möglichkeiten, zu Ihrem Recht zu kommen. Ich bin Ihr sprachlicher Puffer in emotional aufgeladenen Gesprächen mit Ihrem ehemaligen Ehepartner.

Fragen Sie mich, reden Sie mit mir. Bereits in einem ersten Gespräch zeige ich Ihnen Ihre Möglichkeiten, zu Ihrem Recht zu kommen.

Nutzen Sie meine Kompetenz, um Ihrem Ex-Partner Ihre zu zeigen.

Ich bin seit mehr als 19 Jahren Fachanwältin für Familienrecht und über 29 Jahre Scheidungsanwalt in Aschaffenburg. Ich kenne Ihre Sorgen. Sprechen Sie mit mir. Rufen Sie an.

Scheidung – wie läuft sie ab?

Neben persönlichen Angaben wie der letzten gemeinsamen Adresse oder wann und wo Sie geheiratet haben, sind vor Scheidungsantrag bestimmte Unterlagen vorzulegen, wie die Heiratsurkunde, mögliche Eheverträge, Sorgerechtsregelungen, Versorgungsausgleich und und und. Welche Informationen genau, ist auch davon abhängig, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Ich prüfe das für Sie und welches Familiengericht für Ihre Scheidung zuständig ist. Wollen Sie Verfahrenkostenhilfe beantragen? Gerne kläre ich die Voraussetzungen für Sie ab.

Sind alle Informationen und Unterlagen vollzählig, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Mit der förmlichen Zustellung an den Antragsgegner wird die Scheidung rechtshängig. Dieser Stichtag ist wesentlich für die Berechnung des Zugewinnausgleiches und den Versorgungsausgleich.

Wie viel Unterhalt erhalte ich? Und mein Kind?

Unterhalt – wer bekommt was und wie viel? Wie lange muss gezahlt werden? Das Unterhaltsrecht ist komplex. Unterschieden wird in

Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Weitere Unterhaltsformen wie
Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt, Ersatzunterhalt der Großeltern

Unterhaltsberechnungen sind sehr individuell. Wer erhält in welcher Höhe was an Unterhalt? Das richtet sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen. Lebt Ihr Partner oder Sie in einem Eigenheim? Dieser ersparte Mietaufwand wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ihr Partner ist arbeitslos? Auch hier wird ein fiktives Einkommen berechnet. Was könnte ein Ehegatte verdienen, wenn er einen Job hätte? Was zählt in welchem Verhältnis zum Einkommen? Dazu berate ich Sie ausführlich. Ausgehend von diesem Einkommen erfolgt die Berechnung des Unterhalts.

Beim Kindesunterhalt wird die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ zu Rate gezogen. Beim Ehegattenunterhalt rechnet man in der Regel mit der 3/7-Quote. Das heißt, der besser verdienende Ehegatte zahlt 3/7 des Unterschiedsbetrags vom gemeinsamen Einkommen an den, der schlechter verdient.

Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden? Endet der Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag des/der gemeinsamen Kindes(r)? Was hat es mit dem Selbstbehalt auf sich?

Unterhaltsberechnungen sind immer sehr individuell. Sie können sich bei entsprechenden Online-Rechnern einen groben Überblick verschaffen. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf. Nutzen Sie mein Wissen, um Ihr Wissen zu erweitern. Fühlen Sie sich sicher, dass ich das für Sie beste Ergebnis heraushole.

Ich berate Sie umfassend. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten für eine beiderseitig faire Unterhaltsregelung.

Sparen Sie Streit, Nerven und unnötige Gerichtskosten. Ich helfe Ihnen dabei!

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach dem Trennungsjahr?

Hatten Sie einen Ehevertrag? Andernfalls gilt in einer Ehe  in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Fall der Scheidung wird dann der Zugewinnausgleich geregelt. Das, was Sie beide innerhalb Ihrer Ehe angeschafft haben, was eine Wertsteigerung erfahren hat, was an Vermögensgütern hinzugekommen ist, haben Sie gemeinsam – es ist der Zugewinn. Bei der Scheidung erfolgt der finanzielle Ausgleich zwischen den Ehepartnern.

Schwierig wird es bei gemeinsam angeschafften Immobilien. Sie lassen sich selten ohne weiteres teilen. Sie können sich mit Ihrem Ex-Partner einigen? Glückwunsch! Meistens ist das jedoch die Ausnahme. Ich übernehme für Sie die Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt. Es ist günstiger, sich im Vorfeld zu einigen als im Ernstfall ein Gericht entscheiden zu lassen. Hier kommen wesentlich höhere Kosten auf Sie zu. 

Ist die Immobilie abbezahlt? Gibt es laufende Kredite? Wer haftete für die Schulden? Kommt Realteilung in Frage? Oder wollen Sie das Haus behalten? Verschenken oder veräußern dürfen Sie Ihren Anteil nicht so ohne weiteres.

Bei all diesen Fragen helfe ich Ihnen. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Online Scheidung? Wie funktioniert dies?

Nein, Sie können sich nicht online scheiden lassen. Dazu sind immer noch Ihre Anwesenheit und die Ihres Ehegatten, ein Gerichtssaal (Familiengericht), Richter und mindestens ein Anwalt notwendig.

Die gängige Annahme, Online-Scheidungen wären günstiger, ist ebenfalls falsch. Scheidungskosten sind in der Regel überall die gleichen.

Was bedeutet Online-Scheidung? Bei einer Online-Scheidung läuft die Korrespondenz zwischen dem Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellen möchte, und dem Anwalt via Internet, per Mail oder Online-Formularen. Sie müssen nicht persönlich beim Anwalt erscheinen. Dieser berät Sie telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post. Vorteile:

  • Zeitersparnis. Es sind keine zeitaufwändigen Besuche beim Rechtsanwalt nötig.
  • Bearbeitung am PC zuhause, wann es Ihnen passt.
  • Korrespondenz und Schreiben seitens des Gerichts sind eingescannt sofort verfügbar. Ohne Online-Scheidung werden die Dokumente in der Regel per Post versendet.
  • Besonders interessant für Ehegatten, der nach einer Trennung ins Ausland gegangen ist.

Eine Online-Scheidung für Sie geeignet,

  • wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über die Scheidung einig sind und Sie beide Ihre Ehe rasch und einvernehmlich beenden möchten.
  • wenn Sie zudem seit längerer Zeit getrennt sind, beide ein eigenes Leben führen und die amtliche Durchführung bislang aufgrund des lästigen Aufwands keine Priorität hatte.
  • wenn Sie aufgrund Ihres Berufes zeitlich ausgelastet sind oder im Ausland arbeiten und Sie nur so einen Rechtsanwalt beauftragen können.

Ist das denn sicher? Wie werden meine Daten übertragen? Wer kann diese alles einsehen? Wer reagiert wann und wie, wenn mir etwas unklar ist?

Schießen Ihnen diese oder ähnliche Fragen durch den Kopf? Gerne berate ich Sie, ob eine Online-Scheidung für Sie in Frage kommt. Rufen Sie mich an, Telefon 06021 495 461 90