Scheidung – wie läuft sie ab?
Neben persönlichen Angaben wie der letzten gemeinsamen Adresse oder wann und wo Sie geheiratet haben, sind vor Scheidungsantrag bestimmte Unterlagen vorzulegen, wie die Heiratsurkunde, mögliche Eheverträge, Sorgerechtsregelungen, Versorgungsausgleich und und und. Welche Informationen genau, ist auch davon abhängig, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Ich prüfe das für Sie und welches Familiengericht für Ihre Scheidung zuständig ist. Wollen Sie Verfahrenkostenhilfe beantragen? Gerne kläre ich die Voraussetzungen für Sie ab.
Sind alle Informationen und Unterlagen vollzählig, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Mit der förmlichen Zustellung an den Antragsgegner wird die Scheidung rechtshängig. Dieser Stichtag ist wesentlich für die Berechnung des Zugewinnausgleiches und den Versorgungsausgleich.
Wie viel Unterhalt erhalte ich? Und mein Kind?
Unterhalt – wer bekommt was und wie viel? Wie lange muss gezahlt werden? Das Unterhaltsrecht ist komplex. Unterschieden wird in
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Weitere Unterhaltsformen wie
Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt, Ersatzunterhalt der Großeltern
Unterhaltsberechnungen sind sehr individuell. Wer erhält in welcher Höhe was an Unterhalt? Das richtet sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen. Lebt Ihr Partner oder Sie in einem Eigenheim? Dieser ersparte Mietaufwand wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ihr Partner ist arbeitslos? Auch hier wird ein fiktives Einkommen berechnet. Was könnte ein Ehegatte verdienen, wenn er einen Job hätte? Was zählt in welchem Verhältnis zum Einkommen? Dazu berate ich Sie ausführlich. Ausgehend von diesem Einkommen erfolgt die Berechnung des Unterhalts.
Beim Kindesunterhalt wird die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ zu Rate gezogen. Beim Ehegattenunterhalt rechnet man in der Regel mit der 3/7-Quote. Das heißt, der besser verdienende Ehegatte zahlt 3/7 des Unterschiedsbetrags vom gemeinsamen Einkommen an den, der schlechter verdient.
Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden? Endet der Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag des/der gemeinsamen Kindes(r)? Was hat es mit dem Selbstbehalt auf sich?
Unterhaltsberechnungen sind immer sehr individuell. Sie können sich bei entsprechenden Online-Rechnern einen groben Überblick verschaffen. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf. Nutzen Sie mein Wissen, um Ihr Wissen zu erweitern. Fühlen Sie sich sicher, dass ich das für Sie beste Ergebnis heraushole.
Ich berate Sie umfassend. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten für eine beiderseitig faire Unterhaltsregelung.
Sparen Sie Streit, Nerven und unnötige Gerichtskosten. Ich helfe Ihnen dabei!
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach dem Trennungsjahr?
Hatten Sie einen Ehevertrag? Andernfalls gilt in einer Ehe in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Fall der Scheidung wird dann der Zugewinnausgleich geregelt. Das, was Sie beide innerhalb Ihrer Ehe angeschafft haben, was eine Wertsteigerung erfahren hat, was an Vermögensgütern hinzugekommen ist, haben Sie gemeinsam – es ist der Zugewinn. Bei der Scheidung erfolgt der finanzielle Ausgleich zwischen den Ehepartnern.
Schwierig wird es bei gemeinsam angeschafften Immobilien. Sie lassen sich selten ohne weiteres teilen. Sie können sich mit Ihrem Ex-Partner einigen? Glückwunsch! Meistens ist das jedoch die Ausnahme. Ich übernehme für Sie die Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt. Es ist günstiger, sich im Vorfeld zu einigen als im Ernstfall ein Gericht entscheiden zu lassen. Hier kommen wesentlich höhere Kosten auf Sie zu.
Ist die Immobilie abbezahlt? Gibt es laufende Kredite? Wer haftete für die Schulden? Kommt Realteilung in Frage? Oder wollen Sie das Haus behalten? Verschenken oder veräußern dürfen Sie Ihren Anteil nicht so ohne weiteres.
Bei all diesen Fragen helfe ich Ihnen. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.
Online Scheidung? Wie funktioniert dies?
Nein, Sie können sich nicht online scheiden lassen. Dazu sind immer noch Ihre Anwesenheit und die Ihres Ehegatten, ein Gerichtssaal (Familiengericht), Richter und mindestens ein Anwalt notwendig.
Die gängige Annahme, Online-Scheidungen wären günstiger, ist ebenfalls falsch. Scheidungskosten sind in der Regel überall die gleichen.
Was bedeutet Online-Scheidung? Bei einer Online-Scheidung läuft die Korrespondenz zwischen dem Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellen möchte, und dem Anwalt via Internet, per Mail oder Online-Formularen. Sie müssen nicht persönlich beim Anwalt erscheinen. Dieser berät Sie telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post. Vorteile:
- Zeitersparnis. Es sind keine zeitaufwändigen Besuche beim Rechtsanwalt nötig.
- Bearbeitung am PC zuhause, wann es Ihnen passt.
- Korrespondenz und Schreiben seitens des Gerichts sind eingescannt sofort verfügbar. Ohne Online-Scheidung werden die Dokumente in der Regel per Post versendet.
- Besonders interessant für Ehegatten, der nach einer Trennung ins Ausland gegangen ist.
Eine Online-Scheidung für Sie geeignet,
- wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über die Scheidung einig sind und Sie beide Ihre Ehe rasch und einvernehmlich beenden möchten.
- wenn Sie zudem seit längerer Zeit getrennt sind, beide ein eigenes Leben führen und die amtliche Durchführung bislang aufgrund des lästigen Aufwands keine Priorität hatte.
- wenn Sie aufgrund Ihres Berufes zeitlich ausgelastet sind oder im Ausland arbeiten und Sie nur so einen Rechtsanwalt beauftragen können.
Ist das denn sicher? Wie werden meine Daten übertragen? Wer kann diese alles einsehen? Wer reagiert wann und wie, wenn mir etwas unklar ist?
Schießen Ihnen diese oder ähnliche Fragen durch den Kopf? Gerne berate ich Sie, ob eine Online-Scheidung für Sie in Frage kommt. Rufen Sie mich an, Telefon 06021 495 461 90