Scheidung! Trennung! Was kommt auf mich zu?
Getrennt! Nein, so hatten Sie es sich sicherlich nicht gewünscht. „In guten wie in schlechten Zeiten, bis dass der Tod uns scheidet.“ Ach, diese Worte klingen so schön. Doch es hat nicht geklappt? Ja, manchmal spielt einem das Leben übel mit. Damit sind Sie nicht allein.
Noch immer wird etwa jede 3. Ehe in Deutschland wieder geschieden.
Sie sind traurig. Und verletzt. Und wütend. Am liebsten möchten Sie jetzt überhaupt nichts mehr von Ihrem Noch-Partner wissen. Oder? So soll er nicht davon kommen. Dann wenigstens den Unterhalt und alles bekommen, was mir zusteht. Schießen Ihnen diese oder ähnliche Gedanken durch den Kopf?
Tausend Fragen tauchen nach einer Trennung mit der Zeit auf. Wie die genannten. Und: Wie soll es jetzt weiter gehen? Wer erhält das Sorgerecht? Wie kann ich als Alleinerziehende(r) die Familie ernähren? Von was die Miete bezahlen? Wie viel Unterhalt steht mir zu? Wann kann ich die Scheidung einreichen? Was kostet mich eine Scheidung? Was muss mein Ex für die Kinder bezahlen?
Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?
Die gemeinsamen Kinder leben bei Ihnen? Wussten Sie, dass Sie mitunter neben Kindesunterhalt auch Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bekommen können? Nicht nur, wenn Sie gar nicht arbeiten, sondern auch, wenn Sie deutlich weniger verdienen als Ihr Ex-Partner. Wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von der Art des Unterhaltsanspruchs ab. Kennen Sie Ihren? Ihre Frau will sich nicht scheiden lassen, Sie sich schon? Dann gibt es Vorraussetzungen, die Sie beachten müssen.
Sie sind nicht allein. Holen Sie sich einen starken Partner, einen Rechtsanwalt an Ihre Seite.